Projektförderung

Förderrichtlinien der Freundegesellschaft

Zielsetzung der Freundegesellschaft ist, die Technische Universität Dortmund bei Auf- und Ausbau sowie deren Professoren und Studenten bei Forschung, Lehre und Lernen zu unterstützen. Grundlage dazu sind §§ 2 und 3 der Satzung:

„Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke mit dem Ziel,

  1. die Technische Universität Dortmund zu unterstützen
  2. die Wissenschaft zu fördern
  3. die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu vertiefen
  4. an der Pflege des Geisteslebens im Ruhrgebiet mitzuwirken.

 

Die Gesellschaft kann die Verfolgung ihrer Zwecke auch durch mittelbare Förderung vornehmen, soweit dies nicht gegen die abgabenrechtlichen Grundsätze verstößt, die für den steuerbegünstigten Zweck der Gemeinnützigkeit gelten.

Bei der Förderung von Projekten werden folgende Grundsätze im Rahmen der Lehre und Forschung berücksichtigt:

  • Förderung von Projekten mit Breitenwirkung (Tagungen, Kolloquien, Seminare) für die TU Dortmund und für die Vermarktung der Freundegesellschaft. Projektförderung mit Breitenwirkung, d. h. immer anteilige Finanzierung (Anschubfinanzierung oder Defizitabdeckung).
  • Förderung von Projekten, die vor allem am Standort der TU Dortmund stattfinden (vor allem Projekte, die einen internationalen Hintergrund haben).
  • Zurückhaltende Förderung bei Projekten, die ohnehin von der öffentlichen Hand unterstützt werden.
  • Keine Einzelförderungen (persönliche Teilnahme, Druckkosten/Bücher, Bewirtungen etc.)
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Antragsberechtigt sind in der Regel nur an der TU Dortmund tätige Professorinnen und Professoren. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der hiesigen TU beschäftigt sind, sowie studentische Gruppen, die Aufgaben innerhalb der TU wahrnehmen, können zwar ebenfalls Anträge auf Förderung stellen, diese müssen aber von einer/einem an der TU Dortmund tätigen Professorin/Professor schriftlich befürwortet werden.

Die Anträge müssen nach von der Freundegesellschaft vorgegebenen formalen Kriterien in schriftlicher Form eingereicht werden. Die Anträge werden vom Vorstandsvorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstand sowie vom Rektor geprüft und begutachtet. Auf dieser Grundlage entscheidet der Vorstand über die Bewilligung bzw. Ablehnung.

Dem Förderantrag sind hinzuzufügen:

  • Kurzbeschreibung von Zielen und Inhalten des zu fördernden Projekts sowie das Datum des Projektbeginns (bzw. des Veranstaltungstags)
  • Genaue Angabe über die Höhe der Fördersumme
  • Kostenplan für das Gesamtprojekt
  • Angaben zu Eigenleistungen und Zuwendungen Dritter
  • Begründung für die gewünschte Unterstützung seitens der Gesellschaft.


Bitte senden Sie die Förderanträge (mindestens 2 bis 3 Monate vor Projektbeginn) nur noch per Mail im PDF-Format an die folgende Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Herzlichen Dank im Voraus!

Gesellschaft der Freunde der TU Dortmund e.V.
Frau Agathe Szymanski-Hallerberg
Märkische Str. 120
44141 Dortmund

Tel.: 0231 5417-129
Fax: 0231 5417-8144
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Folgende beispielhafte Förderprojekte wurden bereits von der GdF unterstützt:

https://ifs.ep.tu-dortmund.de/dortmunder-symposium-der-empirischen-bildungsforschung/

https://www.wissenschaftsjournalismus.org/forschung-projekte/die-wissensmacher/das-aktuelle-programm/

https://lfo.tu-dortmund.de/instandhaltungsforum/